
Das Bundesgesetz über Waffen und Munition (WG) ist am 1.1.1999 in Kraft getreten. Vor allem am Anfrag haben die neuen Regelungen viele Fragen aufgeworfen sowie für Unsicherheit bei Kunden und Händlern geführt. Jetzt hat sich das Waffengesetz "eingespielt", dafür steht die nächste Waffengesetzrevision vor der Tür.
Es ist uns ein Anliegen, Ihnen möglichst genaue Auskünfte zu erteilen, wie ein Waffen- oder Munitionskauf bei uns abläuft:
Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassung in der Schweiz
** Ausnahmen:
Die Antragsformulare für den WES und für den Auszug aus dem Zentralstrafregister können wir Ihnen per E-Mail zustellen.
Das offizielle Antragsformular müssen Sie wahrheitsgetreu ausfüllen und zusammen mit dem Auszug aus dem Zentralstrafregister sowie einer Ausweiskopie (Pass, ID, evtl. Ausländerausweis) der Fachstelle Waffen und Sprengstoffe Ihrer Kantonspolizei einreichen.
Im Übrigen sind die einschlägigen Bestimmungen des Waffengesetzes massgebend. Gerichtsstand ist in jedem Falle Glarus.
Für Ihr Interesse an unseren Produkten danken wir Ihnen herzlich und würden uns freuen, Sie künftig zu unseren Kunden zählen zu dürfen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, können Sie uns jederzeit eine Nachricht hinterlassen, oder ein E-Mail/einen Fax schicken. Wir beantworten grundsätzlich jede Frage.
November 2006